Geeignetheit

Was bedeutet Geeignetheit?

Der Geeignetheitsbericht bietet institutionell geprägten Anlegern im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Hilfestellung und Orientierung bei der Beurteilung und Auswahl von Investments. Angesichts umfassender Regulierung und komplexer Anlageprodukte unterstützt der Bericht diesen Anlegerkreis ferner bei der Erfüllung ihrer Pflichten.

Haben Sie gewusst…

> dass es in Deutschland mehr als 28.000 Stiftungen gibt?

> dass jedes Bundesland eine eigene Stiftungsgesetzgebung hat?

> dass aus dieser Gesetzgebung unterschiedliche Anforderungen an die Vermögensanlage entstehen?

> dass manche Kommunen in Deutschland etwa in Aktienfonds investieren dürfen und andere nicht?

> dass manche institutionell geprägte Investoren ohne spezielle Reportings nicht in Fonds investieren dürfen?

> dass bestimmte Formulierungen in den Anlagebedingungen ganze Anlegergruppen ausschließen?

Reporting-Tool für Stiftungen und institutionelle Anleger

Mit Blick auf die anlegerspezifischen und jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Geldanlage fordern immer mehr Investorengruppen, wie zum Beispiel Stiftungen, Kommunen, Kirchen, Verbände und VAG-Anleger etc., eine Orientierungshilfe zur bzw. eine Unterstützung bei der Beurteilung der Geeignetheit von Investmentfonds.

Der Geeignetheitsbericht bescheinigt die Geeignetheit für diese Anlegergruppen und dient damit als Kompass für Investoren im Regulierungsdschungel. Reuss Private Analytics liefert damit eine wirksame Entscheidungshilfe für Investoren und unterstützt mit diesem Instrument einen pointierten Fondsvertrieb über eine zielgruppenindividuelle Kommunikation.

Die detaillierte und unabhängige Prüfung der Investmentfonds erfolgt durch die renommierte Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner.

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